Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der W. Wahli AG, Freiburgstrasse 341, CH-3018 Bern, insbesondere für Produkte und Leistungen der Marke TWILINE sowie für Bestellungen über den Onlineshop.

1.2
Diese AGB gelten für sämtliche Kunden der W. Wahli AG. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der W. Wahli AG ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.3
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.

1.4
Elektronisch übermittelte oder festgehaltene Erklärungen gelten der Schriftform gleich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen.

2. Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluss

2.1
Offerten ohne ausdrücklich angegebene Annahmefrist sind unverbindlich.

2.2
Bestellungen des Kunden stellen ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt grundsätzlich mit der Auftragsbestätigung der W. Wahli AG oder mit Ausführung der Arbeit beziehungsweise Versand der Bestellung zustande. Eine automatisch generierte Bestätigung des Eingangs einer Onlinebestellung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, sofern daraus nicht ausdrücklich etwas anderes hervorgeht.

2.3
Massgebend für Art und Umfang der Lieferung oder Leistung sind die Auftragsbestätigung sowie die darin bezeichneten Dokumente.

2.4
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler sowie offensichtlich fehlerhafte Preisangaben können von der W. Wahli AG korrigiert werden. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert.

3. Produkte, technische Angaben und Bestimmungsland

3.1
Produktbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten und sonstige Angaben dienen der Beschreibung der Produkte. Technische Weiterentwicklungen und Änderungen bleiben vorbehalten, sofern die vereinbarte Funktion und Verwendbarkeit dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

3.2
Verbindlich zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die ausdrücklich als zugesichert bezeichnet oder Bestandteil einer individuellen vertraglichen Vereinbarung sind.

3.3
Der Kunde hat die W. Wahli AG vor der Bestellung auf besondere technische Vorschriften, Normen oder Zulassungsanforderungen des vorgesehenen Bestimmungs- oder Einsatzlandes hinzuweisen, sofern diese von den für das angebotene Produkt vorgesehenen Anforderungen abweichen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Produkte entsprechend ihrer von der W. Wahli AG vorgesehenen Spezifikation und Zulassung geliefert. Zwingende gesetzliche Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes bleiben vorbehalten.

3.4
Vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche technische Unterlagen, Zeichnungen, Konzepte und Dokumentationen dürfen ohne vorgängige Zustimmung der W. Wahli AG nicht an Dritte weitergegeben oder für vertragsfremde Zwecke verwendet werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1
Massgebend sind die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geschuldeten Mehrwertsteuer sowie allfälliger Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten.

4.2
Bei Lieferungen ins Ausland können Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern oder weitere behördliche Gebühren anfallen. Soweit diese nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis oder in den Lieferkonditionen enthalten sind, gehen sie zulasten des Kunden.

4.3
Bei Liefer- oder Leistungszeiträumen von mehr als sechs Monaten ist die W. Wahli AG berechtigt, nach Vertragsabschluss eingetretene erhebliche Erhöhungen von Material-, Beschaffungs-, Transport-, Energie- oder sonstigen unmittelbar leistungsbezogenen Kosten angemessen auf den noch nicht erbrachten Teil der Lieferung oder Leistung umzulegen.

4.4
Es gelten die in der Auftragsbestätigung, Rechnung oder im Onlineshop angegebenen Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.5
Der Kauf auf Rechnung über den Onlineshop ist ausschliesslich für Kunden mit Rechnungs- und Lieferadresse in der Schweiz verfügbar und setzt eine entsprechende Freigabe durch die W. Wahli AG voraus. Für Kunden ausserhalb der Schweiz stehen die jeweils angebotenen Vorauszahlungs- beziehungsweise Online-Zahlungsarten zur Verfügung. Die W. Wahli AG kann unabhängig vom Bestimmungsland und auch bei bestehenden Kunden Vorauszahlung oder eine andere Zahlungsart verlangen.

4.6
Bei Zahlungsverzug ist die W. Wahli AG berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten. Auf überfälligen Forderungen kann ein Verzugszins von 6 % pro Jahr erhoben werden. Zusätzlich können angemessene Mahn- und Inkassokosten in Rechnung gestellt werden. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen lassen, ist die W. Wahli AG berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen und die Leistung bis zu deren Erbringung zurückzuhalten.

5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

5.1
Lieferzeiten, Liefergebiete und Versandkosten richten sich nach der Auftragsbestätigung sowie den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Versand- und Lieferbedingungen auf der Website.

5.2
Angegebene Lieferfristen setzen voraus, dass sämtliche für die Ausführung notwendigen Angaben vorliegen und vereinbarte Vorauszahlungen sowie sonstige Mitwirkungspflichten erfüllt wurden. Bei nicht lagerhaltigen Produkten, grösseren Mengen, kundenspezifischen Ausführungen oder aussergewöhnlichen Lieferengpässen können abweichende Lieferzeiten gelten.

5.3
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Versandart und Frachtführer werden von der W. Wahli AG bestimmt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.4
Der Kunde hat die Lieferung bei Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Transportschäden zu prüfen. Erkennbare Transportschäden sind nach Möglichkeit unmittelbar beim Frachtführer zu dokumentieren und der W. Wahli AG mitzuteilen.

5.5
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Frachtführer beziehungsweise gemäss den vereinbarten Incoterms auf den Kunden über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Lieferverzug und höhere Gewalt

6.1
Angegebene Liefer- und Leistungstermine sowie Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie von der W. Wahli AG nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Eine Überschreitung berechtigt den Kunden nicht automatisch zum Rücktritt von der Bestellung oder vom Vertrag.

6.2
Bei einer Lieferverzögerung hat der Kunde der W. Wahli AG grundsätzlich zunächst eine angemessene schriftliche Nachfrist zur Erfüllung anzusetzen. Ein Rücktritt ist grundsätzlich erst nach unbenutztem Ablauf dieser Nachfrist und unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Fälle, in denen nach zwingendem Recht keine Nachfrist erforderlich ist, bleiben vorbehalten.

6.3
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, welche die W. Wahli AG nicht zu verantworten hat. Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, Feuer, Epidemien oder Pandemien, Krieg, politische Unruhen, Embargos, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen, erhebliche Verkehrs- oder Logistikstörungen, Energie- oder Rohstoffengpässe, Cybervorfälle sowie nicht von der W. Wahli AG zu vertretende Lieferverzögerungen oder Lieferausfälle von Herstellern und Zulieferern. Für daraus entstehende Verzögerungsschäden haftet die W. Wahli AG nicht, sofern sie das Ereignis und dessen Folgen nicht zu vertreten hat.

6.4
Dauert ein solches Ereignis länger als 90 Tage und ist eine Vertragserfüllung weiterhin nicht absehbar, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Lieferungen oder Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits ordnungsgemäss erbrachte Lieferungen und Leistungen bleiben davon unberührt. Die W. Wahli AG informiert den Kunden über wesentliche Lieferverzögerungen, sobald diese erkennbar sind.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der W. Wahli AG, sofern ein Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht wirksam begründet beziehungsweise eingetragen werden kann.

7.2
Der Kunde verpflichtet sich, bei den für die Begründung oder Eintragung eines Eigentumsvorbehalts erforderlichen Handlungen mitzuwirken.

8. Mängelrüge und Gewährleistung

8.1
Der Kunde hat die Lieferung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der W. Wahli AG ist Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist zu beheben.

8.2
Für verkaufte Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich 24 Monate ab Lieferung. Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall erfolgt grundsätzlich nach Wahl der W. Wahli AG zunächst eine Reparatur oder Ersatzlieferung.

8.3
Für Werk- und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen beziehungsweise ausdrücklich vertraglich vereinbarten Gewährleistungs- und Verjährungsfristen. Bei Werkleistungen ist der W. Wahli AG grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur unentgeltlichen Verbesserung eines von ihr zu verantwortenden Mangels innerhalb angemessener Frist zu geben. Zwingende gesetzliche Prüf-, Mängelrüge-, Verbesserungs- und Verjährungsfristen bleiben unberührt.

8.4
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, welche die W. Wahli AG nicht zu verantworten hat, insbesondere infolge:

  • natürlichen Verschleisses,

  • unsachgemässer Installation oder Verwendung,

  • Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen,

  • ungeeigneter Betriebsmittel oder Spannungsversorgungen,

  • übermässiger mechanischer oder elektrischer Beanspruchung,

  • äusserer Einwirkungen,

  • bauseitiger Fehler oder Mängel,

  • Fehlern von Fremdprodukten, Fremdsystemen oder externen Schnittstellen,

  • nicht autorisierter Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte.

8.5
Kann ein wesentlicher, von der W. Wahli AG zu verantwortender Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden, richten sich weitergehende Ansprüche nach der vertraglichen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Verbesserungs-, Prüf-, Rüge- und Verjährungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

9. Freiwillige Rücknahme und Gutschrift

9.1
Unabhängig von gesetzlichen Mängelrechten kann die W. Wahli AG einwandfreie und korrekt gelieferte Produkte nach vorgängiger Anmeldung und Bestätigung innerhalb von 90 Tagen ab Auslieferungsdatum freiwillig zurücknehmen. Voraussetzung ist, dass sich die Produkte in ungeöffnetem, ungebrauchtem, vollständigem und wiederverkaufsfähigem Originalzustand befinden. Der Rücksendung sind eine Kopie des Lieferscheins und der zugehörigen Rechnung beizulegen.

9.2
Die Kosten und das Risiko der freiwilligen Rücksendung trägt der Kunde. Für Bearbeitung und Wiedereinlagerung wird eine Verwaltungsgebühr von 20 % des bezahlten Netto-Verkaufspreises, mindestens jedoch CHF 50.–, vom Gutschriftbetrag abgezogen.

9.3
Nach Eingang und erfolgreicher Prüfung der Ware wird grundsätzlich innerhalb von 20 Tagen eine Gutschrift erstellt. Das Guthaben kann für den Bezug anderer Produkte bei der W. Wahli AG beziehungsweise TWILINE verwendet werden. Eine Barauszahlung erfolgt bei freiwilligen Rücknahmen nicht.

9.4
Von der freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere geöffnete, gebrauchte, beschädigte, unvollständige oder nicht mehr wiederverkaufsfähige Produkte sowie kundenspezifisch angefertigte, konfigurierte, veränderte, speziell beschaffte oder nicht mehr im regulären Sortiment geführte Produkte. Bei mangelhaften oder falsch gelieferten Produkten gelten die Bedingungen der freiwilligen Rücknahme und die Verwaltungsgebühr nicht.

10. Dienstleistungen, Engineering und Programmierung

10.1
Dienstleistungen wie Beratung, Engineering, Projektierung, Programmierung, Inbetriebnahme, Schulung, Support, Fehleranalyse und Service werden gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder effektivem Aufwand verrechnet.

10.2
Der Kunde stellt rechtzeitig sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Schnittstellen sowie die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verfügung.

10.3
Mehraufwendungen aufgrund bauseitiger Fehler, Mängel oder anderer nicht von der W. Wahli AG zu verantwortender Umstände werden nach effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet. Dies gilt insbesondere bei fehlerhaften Installationen, Verdrahtungen oder Spannungsversorgungen, Netzwerk- und IT-Problemen, Fehlern von Fremdprodukten oder Fremdsystemen, fehlenden oder fehlerhaften Schnittstellen oder Projektdaten, nicht betriebsbereiten Anlagenteilen, nachträglichen Änderungen sowie dadurch verursachten Wartezeiten, zusätzlichen Anfahrten oder wiederholten Einsätzen. Wird bei einer Störungsanalyse oder einem Serviceeinsatz kein von der W. Wahli AG zu verantwortender Fehler oder Mangel festgestellt, werden der entstandene Aufwand sowie Reisezeit, Fahrt- und Nebenkosten verrechnet.

10.4
Programmierungen und Konfigurationen werden auf Grundlage der vereinbarten Anforderungen erstellt. Änderungen, Erweiterungen oder Optimierungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht der Behebung eines von der W. Wahli AG zu verantwortenden Mangels dienen.

11. Abnahme von Dienstleistungen, Engineering und Programmierung

11.1
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Kunde die erbrachte Leistung nach Mitteilung der Fertigstellung, Rechnungsstellung, Übergabe oder Inbetriebnahme innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen. Massgebend für den Beginn der Frist ist das zuerst eintretende Ereignis. Für Leistungen, auf welche zwingende gesetzliche Prüf- oder Mängelrügefristen Anwendung finden, gehen diese gesetzlichen Fristen vor.

11.2
Festgestellte Mängel sind innerhalb der anwendbaren Frist schriftlich und nachvollziehbar dokumentiert mitzuteilen. Die Abnahme darf grundsätzlich nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden, welche die vereinbarte Nutzung erheblich beeinträchtigen. Unwesentliche Mängel, geringfügige Abweichungen oder ausstehende Arbeiten ohne wesentlichen Einfluss auf die bestimmungsgemässe Nutzung berechtigen grundsätzlich nicht zur Verweigerung der Abnahme.

11.3
Erfolgt innerhalb der anwendbaren Prüf- und Mängelrügefrist weder eine schriftliche Abnahme noch eine begründete schriftliche Mängelmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Genehmigung erfüllt sind. Eine produktive Nutzung der Anlage, Programmierung oder Funktion im ordentlichen Betrieb kann als Abnahme gelten, sofern die Umstände auf eine Genehmigung schliessen lassen und die Nutzung nicht ausschliesslich zu Prüf- oder Testzwecken erfolgt.

11.4
Kann eine Abnahme oder Prüfung aus Gründen, welche die W. Wahli AG nicht zu verantworten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann die W. Wahli AG ihre Abnahmebereitschaft mitteilen. Dies gilt insbesondere bei fehlender Betriebsbereitschaft, bauseitigen Mängeln, nicht fertiggestellten Fremdgewerken, fehlenden Schnittstellen, Netzwerk- oder IT-Problemen oder fehlender Mitwirkung des Kunden oder Dritter. Zwingende gesetzliche Prüf- und Mängelrügefristen werden dadurch nicht verkürzt.

11.5
Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung innerhalb der anwendbaren gesetzlichen oder vertraglichen Frist schriftlich zu melden. Änderungs-, Erweiterungs- oder Optimierungswünsche ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten nicht als Mängel. Nach einer Nachbesserung kann die erneute Prüfung auf die beanstandeten und nachgebesserten Leistungen sowie die davon unmittelbar betroffenen Funktionen beschränkt werden. Selbstständig prüf- und nutzbare Teilleistungen können separat abgenommen werden.

12. Haftung

12.1
Die W. Wahli AG haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die nachweislich durch eine von ihr zu vertretende Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht wurden.

12.2
Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Produktions- und Betriebsausfälle, Nutzungsausfälle, entgangenen Gewinn oder Umsatz, entgangene Aufträge oder Geschäftsmöglichkeiten, Datenverluste, Mehrkosten durch Betriebsunterbrechungen sowie mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter.

12.3
Die W. Wahli AG haftet nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen, welche durch Umstände verursacht werden, die sie nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei unsachgemässer Installation, Bedienung oder Verwendung, Nichtbeachtung technischer Vorgaben, Eingriffen durch Dritte, bauseitigen Mängeln, Fremdprodukten oder Fremdsystemen sowie Ausfällen oder Beeinträchtigungen von externen Schnittstellen, Kommunikationsnetzen, Internetverbindungen, Cloud-Diensten oder Netzwerk- und IT-Infrastrukturen.

12.4
Die Haftung der W. Wahli AG für direkte Schäden ist auf den Netto-Auftragswert derjenigen Lieferung oder Leistung begrenzt, die den Schaden unmittelbar verursacht hat.

12.5
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit der W. Wahli AG sowie in Fällen, in denen eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

13. Software, Nutzungsrechte und digitale Dienste

13.1
Soweit Produkte oder Leistungen Software, Firmware, Webserver-Funktionen oder andere digitale Komponenten enthalten, erhält der Kunde die zur vertragsgemässen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte. Sämtliche weitergehenden Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an Software, Firmware, technischen Unterlagen, Konzepten und Dokumentationen verbleiben bei der W. Wahli AG beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

13.2
Der Kunde ist für die Sicherung seiner individuellen Konfigurationen, Zugangsdaten und projektspezifischen Daten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13.3
Für die Funktion und dauerhafte Verfügbarkeit von Drittprodukten, externen Diensten, Kommunikationsnetzen, Internetverbindungen oder externen Schnittstellen übernimmt die W. Wahli AG keine Gewähr, soweit diese ausserhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen. Anpassungen aufgrund nachträglicher Änderungen an Drittprodukten, externen Diensten oder Schnittstellen werden nach Aufwand verrechnet.

14. Datenschutz

14.1
Die W. Wahli AG bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Angeboten, Bestellungen, Lieferungen, Support und der Nutzung ihrer digitalen Angebote entsprechend dem anwendbaren Datenschutzrecht.

14.2
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website enthalten.

15. Schlussbestimmungen

15.1
Für einen Vertrag gilt diejenige Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogen wurde. Die W. Wahli AG kann diese AGB für zukünftige Geschäfte ändern. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits abgeschlossene Verträge, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

15.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt. An die Stelle einer unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1
Sämtliche Vertragsverhältnisse mit der W. Wahli AG unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

16.2
Für sämtliche Geschäfte gilt ausschliesslicher Gerichtsstand der W. Wahli AG, Schweiz.

Stand: August 2026